AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – DJ Q-SO

Stand: 2025


1. Leistungen

Der DJ erbringt ausschließlich Dienstleistungen im Bereich Musik, Ton- und Lichttechnik. Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Vertrag festgelegt.

2. Vertrag & Honorar

  • Der DJ arbeitet im Auftrag des Veranstalters.

  • Vereinbarte Zahlungen erfolgen direkt an den DJ. Rechnungen werden gemäß Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG) ohne Umsatzsteuer gestellt.

  • Zahlungsbedingungen: Nach Vereinbarung. Bei Hochzeiten ist eine Anzahlung von 10 % als verbindliche Booking-Bestätigung erforderlich; der Restbetrag wird am Veranstaltungstag beglichen.

  • Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 8,58 % p. a. sowie Mahnspesen verrechnet.

3. Absage & Storno

  • Absage durch den Veranstalter bis 14 Tage vor der Veranstaltung → 50 % Stornogebühr.

  • Absage am Veranstaltungstag → 100 % des vereinbarten Honorars.

  • Bei höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Unfall des DJs) wird ein gleichwertiger Ersatz-DJ vermittelt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

4. Technik & Sicherheit

  • Der DJ stellt auf Wunsch Ton- und Lichtanlagen zur Verfügung.

  • Der Veranstalter sorgt für:

    • sicheren, trockenen Standort (Überdachung bei Outdoor-Events, Heizung im Winter, Schutz vor Sonne/Regen),

    • geeignete Stromversorgung (mind. 16 A/230 V, stabile Spannung),

    • Zufahrts- und Aufbaumöglichkeiten,

    • Tische (mind. 2,00 m × 0,60 m).

  • Schäden durch Stromausfall, falsche Anschlüsse oder unsachgemäße Nutzung gehen zu Lasten des Veranstalters.

  • Unbefugte Bedienung des DJ-Equipments durch Gäste ist untersagt. Entstehende Schäden trägt der Veranstalter.

5. Verantwortung & Auflagen

  • Der Veranstalter ist für alle behördlichen Genehmigungen, Auflagen und Gebühren (z. B. AKM) verantwortlich.

  • Der Veranstalter gewährleistet die Sicherheit des DJs, seiner Begleitpersonen sowie des Equipments.

6. Kinderaufsicht

Der DJ übernimmt keine Kinderbetreuung oder Aufsichtspflicht. Die Verantwortung für die Beaufsichtigung von Kindern obliegt ausschließlich den Eltern oder Erziehungsberechtigten. Für Unfälle oder Schäden durch unbeaufsichtigte Kinder wird keine Haftung übernommen.

7. Programmgestaltung

Der DJ ist in seiner künstlerischen und technischen Gestaltung frei. Musikwünsche werden – soweit passend und möglich – berücksichtigt.

8. Verlängerungen

Eine Verlängerung der Spielzeit über die vereinbarte Dauer hinaus wird nach tatsächlichem Aufwand zusätzlich verrechnet.

9. Verpflegung

Der Veranstalter stellt dem DJ sowie ggf. Technikern angemessene Verpflegung (Essen & Getränke) kostenfrei zur Verfügung.

10. Übernachtung bei Fernanreise

Bei Anreise über 100 km stellt der Veranstalter kostenfrei eine Unterkunft in unmittelbarer Nähe (max. 15 km) inkl. Frühstück bereit.

11. Haftung

  • Für Personenschäden haftet der DJ im gesetzlichen Rahmen.

  • Für Sachschäden haftet der DJ nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

  • Schäden durch höhere Gewalt, Stromausfall, extreme Witterung oder technische Defekte außerhalb des Einflussbereichs des DJs sind ausgeschlossen.

12. Bild- und Tonaufnahmen

Bild- oder Tonaufnahmen des DJs, seiner Technik oder seines Logos dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung veröffentlicht oder kommerziell genutzt werden.

13. Vertraulichkeit / Referenzen

Die Veröffentlichung von Fotos oder Nennung des Events als Referenz erfolgt nur nach Absprache mit dem Veranstalter.

14. Gerichtsstand & Schlussbestimmungen

  • Gerichtsstand ist der Sitz des DJs.

  • Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

  • Mit Vertragsunterzeichnung erkennt der Veranstalter diese AGB an.